Fahrschule I-Drive

Preise nach § 32 des Fahrlehrergesetz ab 01.02.2024

Grundbeträge (Inkl. Theorieeinheiten)
199,00€ Klasse B

Die Klasse B:

PKW und klein LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser Führersitz).

Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kg mitgeführt werden.

Anhänger über 750 Kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 Kg nicht übersteigt.

99,00€ Klasse BE

Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, benötigt den „echten“ Anhängerführerschein BE. Mit diesem dürfen Anhänger bis 3500 Kg zulässige Gesamtmasse gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kg Anhänger) begrenzt.

649,00€ Klasse 96 (Fahrerschulung)

Mit der Erweiterung dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann 4250 Kg nicht übersteigen. Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden.

Preise Klasse B

Fahrstunde 45min 50,63€
Fahrstunde 40min 45,00€

Besondere Ausbildungsfahrten 45min = 55,00€.
Auf Bundes- oder Landesstraßen (5×45 min.) auf Autobahnen (4×45 min.), Dämmerung- oder Dunkelheit (3×45 min.) .

Preise Klasse BE

Fahrstunde 45min 55,00€
Fahrstunde 40min 48,89€.

Besondere Ausbildungsfahrten 45min = 59,00€.
Auf Bundes und Landesstraßen (3×45 min.) sowie Autobahnen (1×45 min.), Dämmerung und Dunkelheit (1×45 min.) .

Vorstellung zur praktischen Prüfung Klasse B (inkl. 60 min. Fahrstunde) 217,5o€

Vorstellung zur praktischen Prüfung Klasse BE (inkl. 60 min. Fahrstunde) 233,33€

Bei Teilprüfung BE

120,00€ nur praktisches fahren und Grundlagen / 120,00€ nur Abfahrtkontrolle/Handfertikkeiten / 120,00€ nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen

Grundbeträge Klasse A1-A2-A (inkl. Theorieeinheiten)
249,00€ Klassen A1 - A2 - A

A1 (11kW):

Mit 16 Jahren kann man die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben (beinhaltet AM). Das Absolvieren der Klasse A1 erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung.  Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm.

A2 (max. 35kW):

Mit 18 Jahren (Direkteinstieg oder Aufstieg) kann man die Fahrerlaubnisklasse A2 erwerben (beinhaltet A1 und AM).
Das Absolvieren der Klasse A2 erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung.

Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine Aufstiegsprüfung erforderlich.

A (Krafträder mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h):

Der Direkteinstieg in die Klasse A ist erst mit 24 Jahren möglich (beinhaltet A1, A2 und AM).

Das Absolvieren der Klasse A erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung.

Sie haben, die Möglichkeit mit einem Alter von 20 Jahren anzufangen. Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist auch hier, wie bei der Klasse A1 auf A2 eine Aufstiegsprüfung von A2 auf A möglich.

 

125,00€ Aufstieg Klasse A1 zu A2

A1Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeorneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

A2 – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

125,00€ Aufstieg Klasse A2 zu A

A – Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

650,00€ Klasse B196 (Fahrerschulung)

Erteilungsvorraussetzungen/ Befristung/ Einschlüsse

Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber:

  • Seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • Das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat
  • Eine Fahrerschulung durchlaufen hat
  • Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 eine Bescheinigung einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen kann
  • Innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung die Schlüsselzahl 196 beantragt.

Fahrerschulung:

mind. 9 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (4 UE á 90 Minuten + 5 UE á 90 Minuten) Übungen zur Fahrzeugbeherrschung und Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, sowie Autobahnen.

Preise Fahrstunden Klasse A/A2

Fahrstunde 45min 56,24€
Fahrstunde 40min 50,00€

Besondere Ausbildungsfahrten 45min = 67,00€
Auf Bundes- oder Landesstraßen (5x45min.) sowie Autobahnen(4x45min.), Dämmerung und Dunkelheit (3x45min.) .

Preise Fahrstunden Motorrad A1

Fahrstunde 45min 56,24€
Fahrstunde 40min 50,00€

Besondere Ausbildungsfahrten 45min = 64,00€
Auf Bundes- oder Landesstraßen (5x45min.) sowie Autobahnen(4x45min.), Dämmerung und Dunkelheit (3x45min.) .

Vorstellung zur praktischen Prüfung A1 – A2 – A 255,00€ ( inkl. 60 min. Fahrstunde)